Regeln für die Organisation der Belegstelle
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Belegstelle. Unser Bemühen ist es, Ihnen gute Carnica-Vatervölker für Ihre Königinnen, gleich welcher Rasse, zur Verfügung zu stellen.
- Mit Aufstellung der Begattungskästchen wird diese Betriebsordnung automatisch anerkannt.
- Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.
- Den Anweisungen des Belegstellenteams ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus.
Rauchen, offenes Feuer und offenes Licht sind auf der Belegstelle strengstens verboten. - Das Betreten des Belegstellenbereiches ist nur mit Zustimmung oder im Beisein des Belegstellenteams erlaubt.
- Bevor Königinnen angeliefert werden können, muss eine Anmeldung erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie unter bienenzuchtverein-eupen.be oder nehmen Sie Kontakt mit uns unter auf. - Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Belegstelle übernimmt keine Haftung für beschädigtes oder verlorenes gegangenes Material.
- Der Aufsteller hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.
- Für eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie gegeben werden.
- Manipulieren von Kästchen anderer Anlieferer wird als Sachbeschädigung betrachtet und bewirkt den sofortigen, dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb.
- Für die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Zur Anlieferung sind alle Kästchen zugelassen. Allerdings ist der Platz für EWKs begrenzend.
- Die Einheiten sind wetterfest, mit Namen und Adresse des Imkers zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden.
- Die Verweildauer der Begattungskästen beträgt max. zwei Wochen. Ein längerer Verbleib kann mit dem Belegstellenteam in Ausnahmefällen vereinbart werden. Die Völkchen müssen ausreichend mit Bienen und Futter versorgt sein. Honig darf NICHT verwendet werden.
- Die Begattungskästchen MÜSSEN drohnenfrei sein. Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung prüfen. Einheiten mit Drohnen werden ausnahmslos zurückgewiesen. Auf den Rähmchen muss eine durchsichtige Folie liegen, um die Kästchen prüfen zu können, ohne dass Bienen oder die Königin das Kästchen verlassen können.
- Bei der Anlieferung von Bienen aus dem benachbarten Ausland ist folgendes zu beachten:
- Für die Aufstellung auf der Belegstelle ist ein offizielles Gesundheitszeugnis (in Kopie) dem Belegstellenteam zu übergeben. Ohne Gesundheitszeugnis darf nicht aufgestellt werden.
- TRACES: der königliche Bienenzuchtverein Eupen und Umgebung von 1896 VoG ist nicht befugt das TRACES Dokument zu prüfen. Es unterliegt der Verantwortung des Züchters hinsichtlich von TRACES den Vorschriften zu genügen.
- Das Begattungsergebnis ist durch den Imker zeitnah bis spätestens 31. August des Beschickungsjahres mitzuteilen.
Die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker wird vor der Belegstellensaison auf der Homepage bienenzuchtverein-eupen.be bekannt gegeben.
Die Öffnungszeit der Belegstelle wird von Jahr zu Jahr separat festgelegt und auf der Homepage www.bienenzuchtverein-eupen.be veröffentlicht.
Anlieferung und Abholung der Begattungseinheiten ist in dieser Zeit immer Freitags von 18:00 – 19:00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen sind Sondervereinbarungen bezüglich der Anlieferungen und Abholungen möglich und versucht berücksichtigt zu werden.
Für begattete Königinnen kann auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Werden eine oder mehrere Königinnen nicht abgeholt, gehen diese in den Besitz der Belegstelle über.
- Für jede Königin wird eine Gebühr von 3,50€ erhoben. Eine Änderung der Gebühr behalten wir uns jederzeit vor. Die Gebühren für die Beschickung müssen nach der Bestätigung der Anmeldung überwiesen werden. Die Bankverbindung wird in der Bestätigung mitgeteilt. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, behalten wir uns vor die Lieferung abzuweisen. Sollte die angemeldete und bezahlte Anzahl an Königinnen wider Erwarten vom Anlieferer nicht erreicht werden, erfolgt keine Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Belegstellenplätze.
Öffnungszeiten 2024: Die Belegstelle öffnet am 24. Mai 2024. Die Belegstelle ist freitags geöffnet von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Gebühr 2024: Die Gebühr beträgt 3,50 € pro Königin. Diese ist vorab per Überweisung auf das Konto des Bienenzuchtvereins zu entrichten.